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Allgemeine Geschäftsbedingungen Strandbeben

§ 1. Reisevertrag
Mit der Anmeldung wird uns schriftlich per Fax oder Post der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen. Der anbietende Reiseteilnehmer ist an sein Angebot bis zur Entscheidung durch den Reiseveranstalter, längstens jedoch 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt durch die E-Mail Bestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung/Buchung ab weil es uns nicht möglich ist einen Buchungswunsch zu erfüllen, so gilt der Vertrag zu den Spezifikationen der Reisebestätigung als abgeschlossen.

§ 2. Unterschrift
Der Anmelder bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Anmeldung seine Vertragsverpflichtung für sich und alle mit angemeldeten Personen. Bei der Online Buchung gilt das verbindliche Absenden der Buchung als Unterschrift. Bei Minderjährigen hat die Unterschrift durch beide gesetzliche Vertreter zu erfolgen. Die gesetzlichen Vertreter sind für die Einhaltung der Reisebedingungen durch den Minderjährigen verantwortlich und haften uneingeschränkt für diesen. Eine Aufsichtspflicht durch den Reiseveranstalter vor Ort wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung ist vor Reisebeginn von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben und dem Reiseveranstalter zukommen zu lassen.

§ 3. Zahlungsbedingungen
Eine Buchung kann aus organisatorischen und Kostengründen nur erfolgen, wenn gleichzeitig ein Auftrag zum Einzug des Reisepreises mittels Lastschrift erteilt wird. Sonst ist eine Buchung oder Teilnahme in keinem Fall möglich. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweist um den Reisepreis am nächsten Werktag abbuchen zu können. Sollte die Lastschrift von Ihrer Bank mangels Deckung zurück gefordert werden, entstehen Kosten von EUR 18,00 (EUR 8,- Bankgebühr zzgl. EUR 10,- Bearbeitungsgebühr) die wir Ihnen weiter belasten müssen. Mit dem Auftrag zum Einzug des Reisepreises mittels Lastschrift geben Sie uns nur die Genehmigung den Reisepreis  einmalig von Ihrem Konto abzubuchen. Es ist sicher gestellt, dass keine weiteren Abbuchungen unsererseits erfolgen.

§ 4. Reiserücktritt des Teilnehmers 
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies kann allerdings Kosten in Form von Storno- oder auch Umbuchungsgebühren verursachen. Der Rücktritt
muss unter Angabe der Reisevorgangsnummer erklärt werden. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG dem Kunden dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG.
4.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse, Krankheit, usw.), kann die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen von der MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG berücksichtigt.
 4.3. Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Umbuchungsgebühren

Alle Reisen (Namechange)
Namensänderung € 5,- pro Person

Stornierungsgebühren pro Person

Gebühren gelten für alle Reisen!

ab Tag der Buchung bis 30 Tage vor Reisebeginn 29-15 Tage vor Reisebeginn 14-8 Tage vor Reisebeginn 7-4 Tage vor Reisebeginn 3-1 Tag vor Reisebeginn am Anreisetag
30 % 30 % 40 % 60 % 80 % 90 % 100 %

Nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen am Abreisetag (no Show): 100% des Reisepreises!

Bei zu später Stornierung wird der gesamte Reisepreis und ggf. Kurspreis einbehalten. Eine Rückvergütung ist bei Krankheit oder Verletzung etc. ausgeschlossen. Aus diesem Grund bietet MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG verschiedene Zusatzversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen der Europäischen Reiseversicherung an. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG die konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG ist in diesem Fall verpflichtet, Dem Kunden die Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

4.4. Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG bittet den Kunden, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reisevorgangsnummer mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Umbuchungen oder Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder Zustiegsstellen vorgenommen, erhebt die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG € 10,- pro Person soweit die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG nicht eine höhere Entschädigung nachweisen kann, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
4.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, ist die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten von pauschal € 5,- je Person, zu verlangen. Eine Änderung der angemeldeten Person kann bis einschließlich Freitag 18:00 Uhr vor Reiseantritt ausgeführt werden. Kunde und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
4.6. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von der MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG ausgewiesenen Kosten.


§ 6. Leistungsumfang und Preise
Maßgebend für die Rechnungsstellung und für das Zustandekommen des Vertrages sind die Leistungsbeschreibungen und Preislisten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (§25a UstG). Eine eventuelle Mehrwertsteueränderung kann auf den Reisepreis umgelegt werden. Offensichtliche Druck-, Schreib- und Rechenfehler sind für den Veranstalter nicht bindend. Der Reiseteilnehmer hat bei Buchung in jedem Fall unverzüglich darauf hinzuweisen.


§ 7. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- und Reisebeschreibung und die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen in der ortsüblichen Form des Ziellandes und Ortes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter bei evtl. auftretenden Reisemängeln eine Frist einzuräumen, in der die beanstandeten Mängel behoben werden können oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

§ 8. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen die vom Veranstalter lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Zusatzbuchungen, die von örtlichen Leistungsträgern ausgeführt werden). Die Teilnahme an Reisen mit überdurchschnittlichen Risiken (z.B. Snowboarden, Skifahren, Wellenreiten, Gebirgssportarten, Paragliding, etc.) erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eine Aufsichts- und Haftungspflicht für minderjährige Reiseteilnehmer übernimmt der Veranstalter ausdrücklich nicht.

§ 9. Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden für den Veranstalter gering zu halten. Störungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sonst entfällt jeglicher Ersatzanspruch.

§ 10. Rücktritt und Kündigung durch denReiseveranstalter
10.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf
den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie  diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
10.2. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen  Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Der Veranstalter informiert selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich
zugeleitet. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück.
10.3. Sonderkündigungsrecht des Veranstalters bei Tages-und 2-Tages-Skireisen:
Der Veranstalter ist aufgrund der sehr kurzfristigen Buchbarkeit der o.a. Reisen und der extremen Wetterabhängigkeit berechtigt, Tagesreisen (ohne Übernachtung) bis 12 Stunden vor Reiseantritt (Start am Abfahrtsort) und 2-Tagesreisen (mit einer Übernachtung) bis 24h vor Reiseantritt abzusagen. Mit den gleichen Fristen ist der Veranstalter bei o.a. Reisen, sofern es sich um Busreisen handelt, berechtigt, Abfahrtsorte abhängig von der endgültig gebuchten Teilnehmerzahl (insgesamt, aber auch pro Abfahrtsort) umzulegen, zusammenzulegen oder abzusagen. Im Falle einer Absage des Abfahrtsortes ist dem Reisenden ein Abfahrtsort im Umkreis von 50km vom abgesagten Abfahrtsort als Alternative anzubieten. Bietet der Veranstalter mit der Absage keinen alternativen Abfahrtsort in diesem Radius an, so hat der Reisende das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
10.4. Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach §10.2 und §10.3 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

§ 11. Versicherung
Jeder Reiseteilnehmer ist für die eigene ausreichende Absicherung während der Reise durch den Abschluss der entsprechenden Versicherungen selbst verantwortlich. 

§ 12. Gesetzliche Bestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Urlaubslandes einhält. Alle Kosten und Nachteil aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

§ 13. Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt
13.1.
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
"(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des §651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last."
13.2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

§ 14. Abhilfe, Minderung, Kündigung
14.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
14.2. Der Kunde kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls  Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
14.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen  Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

§ 15. Haftung
15.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
15.2. Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
15.3. Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese  Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
15.4. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners.
15.5. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
Jeder Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Versäumt der Kunde schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

§ 16. Datenschutz
16.1. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.strandbeben.de/unternehmen/datenschutz/
16.2. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EUDatenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO

§ 16. Insolvenzschutz
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass dem Reiseteilnehmer soweit Reiseleistungen ausfallen, der gezahlte Reisepreis zurückerstattet wird und notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise, im Umfang der bestätigten Leistungen erstattet werden. Überdurchschnittlich teure Rückreisen z.B. in der ersten Klasse bei Flug oder Bahn sind ausgeschlossen.

§ 17. Gültigkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einer der o.a. Bestimmungen bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und gelten uneingeschränkt. Gerichtsstand sowie Leistungs- und Erfüllungsort ist soweit nicht anders vereinbart Darmstadt.

§ 18. Veranstalter

Durchführende Reiseagentur und Vertragspartner der Reisekunden (Reisevertragspartner):

 

MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG
Göthsbachstr. 22
64291 Darmstadt

Telefon: +49 (0)1805 / 58 33 99*
Fax: +49 (0)6151 / 62932-99
E-Mail: info(at)strandbeben.de  

 

*(0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobil max. 0,42 €/Min.)

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